Bedingungen und Konditionen

Inhaltsverzeichnis

Definitionen

In diesem Dokument haben die folgenden Wörter die folgende Bedeutung:

  • „Käufer“ bezeichnet die Organisation oder Person, die Waren vom Verkäufer kauft;
  • „Waren“ bezeichnet die vom Verkäufer an den Käufer zu liefernden Artikel;
  • „Rechte an geistigem Eigentum“ bedeutet alle Patente, eingetragenen und nicht eingetragenen Designs, Urheberrechte, Marken, Know-how und alle anderen Formen geistigen Eigentums, wo immer in der Welt sie durchsetzbar sind;
  • „Listenpreis“ bezeichnet die vom Verkäufer geführte Preisliste für die Waren in ihrer jeweils gültigen Fassung;
  • „Verkäufer“ bedeutet F-DGS, dessen eingetragener Sitz sich in: 365 avenue de Rio, 77127 LIEUSAINT, FRANKREICH, mit Firmenregistrierung 490399037 RCS Evry.

Allgemein

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Waren durch den Verkäufer an den Käufer unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, auf die der Käufer bei Verhandlungen oder in irgendeinem Stadium der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien Bezug nimmt, die er anbietet oder auf die er sich beruft, einschließlich der vom Käufer angebotenen Standard- oder gedruckten Bedingungen, es sei denn, der Käufer erklärt ausdrücklich schriftlich und getrennt von diesen Bedingungen, dass er die Anwendung solcher Bedingungen wünscht, und dies wurde vom Verkäufer schriftlich bestätigt.
  • Jegliche Änderung dieser Bedingungen (einschließlich der zwischen den Parteien vereinbarten Sonderbedingungen) ist unwirksam, es sei denn, der Verkäufer hat dem schriftlich zugestimmt.

Preis und Bezahlung

  • Der Preis ist der aktuelle Listenpreis des Verkäufers oder ein anderer Preis, den die Parteien schriftlich vereinbaren können. Der Preis versteht sich ohne Mehrwertsteuer oder andere anfallende Kosten. Der Transport geht zu Lasten des Käufers.
  • Die Zahlung des Preises und der Mehrwertsteuer sowie aller anderen anfallenden Kosten ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung fällig.
  • Der Verkäufer ist berechtigt, auf überfällige Rechnungen ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit von Tag zu Tag bis zum Tag der Zahlung Zinsen in Höhe von 5,38% p.a. über dem Basiszinssatz der Bank von Frankreich zu berechnen.
  • Erfolgt die Zahlung des Preises oder eines Teils davon nicht bis zum Fälligkeitstermin, ist der Verkäufer berechtigt:
    • für noch nicht gelieferte Waren eine Zahlung im Voraus verlangen;
    • die Lieferung nicht gelieferter Waren verweigern, unabhängig davon, ob sie im Rahmen des Vertrags bestellt wurden oder nicht, und ohne dem Käufer gegenüber irgendeine Haftung für die Nichtlieferung oder eine Lieferverzögerung zu übernehmen;
    • den Vertrag kündigen.

Beschreibung

Jede Beschreibung der Waren dient lediglich der Identifizierung und die Verwendung einer solchen Beschreibung stellt keinen Verkauf nach Beschreibung dar. Um Zweifel auszuschließen, versichert der Käufer hiermit, dass er sich in keiner Weise auf eine Beschreibung verlässt, wenn er den Vertrag abschließt.

Muster

Wird dem Käufer ein Muster der Waren gezeigt und von ihm besichtigt, so akzeptieren die Parteien, dass dieses Muster nur zu dem Zweck gezeigt und besichtigt wird, um dem Käufer die Möglichkeit zu geben, sich selbst ein Urteil über die Qualität der Bulkware zu bilden, und nicht, um einen Verkauf nach Muster zu begründen.

Lieferung

  • Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren an die vom Käufer angegebene Adresse zu dem vom Verkäufer angegebenen Datum. Der Käufer muss alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um die Waren in Empfang zu nehmen, wenn sie zur Lieferung angeboten werden.
  • Das vom Verkäufer angegebene Lieferdatum ist nur eine Schätzung. Die Lieferfrist ist nicht entscheidend für den Vertrag.
  • Ist der Verkäufer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage, die Waren zu liefern, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren bis zur Lieferung einzulagern, und der Käufer haftet für alle mit einer solchen Lagerung verbundenen Kosten.
  • Der Käufer hat Anspruch auf Ersatzware, wenn die Ware während des Transports beschädigt wurde. Der Käufer muss dem Verkäufer den Schaden innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung melden.

Risiko

Das Risiko für die Waren geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Waren den Betrieb des Verkäufers verlassen. Wenn der Käufer sich dafür entscheidet, die Waren selbst abzuholen, geht die Gefahr über, wenn ihm die Waren anvertraut oder zur Abholung bereitgestellt werden, je nachdem, was zuerst eintritt.

Titel

Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer vollständig für die Waren bezahlt worden ist.

Garantie

  • Wenn die Waren vom Verkäufer hergestellt wurden und sich als mangelhaft erweisen, repariert der Verkäufer die mangelhaften Waren oder ersetzt sie nach eigenem Ermessen kostenlos innerhalb von 12 Monaten ab dem Lieferdatum oder 8000 Betriebsstunden (das Erstere gilt als Ende der Garantiezeit), vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
  • Der Käufer benachrichtigt den Verkäufer unverzüglich nach Bekanntwerden des Mangels in schriftlicher Form;
  • Der Mangel ist auf einen Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler des Verkäufers zurückzuführen.
  • Alle zu reparierenden oder zu ersetzenden Waren sind auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurückzusenden, wenn der Verkäufer dies verlangt.
  • Wenn die Waren von einem Dritten hergestellt und an den Verkäufer geliefert wurden, geht jede dem Verkäufer gewährte Garantie für die Waren auf den Käufer über.
  • Der Verkäufer ist nach eigenem Ermessen berechtigt, den Preis für die mangelhaften Waren zu erstatten, falls dieser bereits bezahlt wurde.
  • Die in dieser Klausel enthaltenen Rechtsbehelfe gelten unbeschadet der anderen hierin enthaltenen Bedingungen, einschließlich, aber ohne Einschränkung, der nachstehenden Klauseln 10 und 11.

Haftung

  • Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Zusicherungen, die er oder in seinem Namen gegenüber dem Käufer oder einer in seinem Namen handelnden Partei vor Abschluss dieses Vertrages abgegeben hat, sofern diese Zusicherungen in Bezug auf folgende Punkte gemacht oder gegeben wurden
    • Die Übereinstimmung der Waren mit einer beliebigen Beschreibung;
    • Die Qualität der Waren
    • Die Eignung der Waren für einen beliebigen Zweck.
  • Der Verkäufer übernimmt gegenüber dem Käufer keinerlei Haftung für eine ausdrückliche Klausel dieses Vertrags, wenn sich diese Klausel in irgendeiner Weise auf Folgendes bezieht:
    • die Übereinstimmung der Waren mit einer Beschreibung;
    • die Qualität der Waren; oder
    • die Eignung der Waren für einen beliebigen Zweck.
  • Alle stillschweigenden Bestimmungen, Bedingungen oder Garantien hinsichtlich der Übereinstimmung der Waren mit einer Beschreibung oder der zufriedenstellenden Qualität der Waren oder der Eignung der Waren für einen beliebigen Zweck (unabhängig davon, ob sie dem Verkäufer bekannt sind oder nicht) werden hiermit vom Vertrag ausgeschlossen.

Einschränkung der Haftung

  • Stellt ein Gericht oder ein Schiedsrichter fest, dass ein Teil von Klausel 10, aus welchem Grund auch immer, nicht durchsetzbar ist, haftet der Verkäufer für alle Verluste oder Schäden, die der Käufer erleidet, jedoch höchstens bis zur Höhe des Vertragspreises.
  • Nichts in diesen Geschäftsbedingungen ist so auszulegen, dass die Haftung des Verkäufers für Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter oder Vertreter eingeschränkt oder ausgeschlossen wird.

Rechte an geistigem Eigentum

Alle Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus der Erfüllung dieses Vertrages ergeben, gehen, soweit noch nicht geschehen, in das uneingeschränkte Eigentum des Verkäufers über, und der Käufer wird alles tun, was vernünftigerweise erforderlich ist, um sicherzustellen, dass diese Rechte durch die Ausfertigung entsprechender Urkunden oder den Abschluss von Vereinbarungen mit Dritten auf den Verkäufer übergehen.

Höhere Gewalt

Der Verkäufer haftet nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ereignisse oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Krieg, Feuer, Ausfall von Anlagen oder Maschinen oder Verknappung oder Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen aus einer natürlichen Bezugsquelle, und der Verkäufer hat Anspruch auf eine angemessene Verlängerung seiner Verpflichtungen. Dauert die Verzögerung so lange an, dass der Verkäufer sie für unangemessen hält, kann er ohne Haftung seinerseits den Vertrag kündigen.

Beziehung der Parteien

Nichts in diesen Geschäftsbedingungen ist so auszulegen, dass es eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien begründet oder impliziert, und nichts in diesen Geschäftsbedingungen ist so auszulegen, dass eine der Parteien als Vertreter der anderen Partei auftritt.

Abtretung und Unterauftragsvergabe

Der Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer über den Verkauf von Waren darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder abgetreten noch übertragen werden, noch darf der Käufer die Erfüllung einer Verpflichtung untervergeben.

Verzicht

Das Versäumnis einer der Parteien, eine oder mehrere der hierin enthaltenen Bedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Bedingungen oder auf das Recht dar, zu einem späteren Zeitpunkt alle Bedingungen dieses Vertrages durchzusetzen.

Trennbarkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird diese Bestimmung abgetrennt und die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft, so als ob diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Beseitigung der ungültigen, rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung vereinbart worden wären. Geltendes Recht und Gerichtsstand Diese Vereinbarung unterliegt dem französischen Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der französischen Gerichte.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt französischem Recht und die Parteien unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der französischen Gerichte.

Schutz der Daten

F-DGSi hat sich fest zu einer Datenschutzpolitik verpflichtet, die darauf abzielt, personenbezogene Daten zu schützen, die im Rahmen seiner Geschäfte und Aktivitäten verarbeitet werden.

Um diese Politik mit den verschiedenen Interessengruppen zu teilen, hat F-DGSi France diese allgemeine Datenschutzpolitik festgelegt, damit jede natürliche Person – unabhängig davon, ob sie Angestellter ist oder nicht – unabhängig davon, ob sie das Fachwissen von F-DGSi France im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder nicht, sich jederzeit über die von F-DGSi France eingegangenen Verpflichtungen und angewandten Praktiken in Bezug auf die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten informieren kann.

Allgemeine vorläufige Verpflichtung und im Prinzip:

F-DGSi France verpflichtet sich, alle gesammelten Daten in Übereinstimmung mit den für den Datenschutz geltenden Texten zu verarbeiten (Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in geänderter Fassung und die allgemeine europäische Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 über den Datenschutz, diese beiden Texte werden im Folgenden als „Verordnungen“ bezeichnet).

  • Diese allgemeine Datenschutzrichtlinie ist für Sie bestimmt:
  • An die Begünstigten der Dienstleistungen von F-DGSi France,
  • An Fachleute, Partner von F-DGSi Frankreich,
  • An Personen, die Kunden oder Interessenten von F-DGSi France sind,
  • An die Mitarbeiter von F-DGSi Frankreich,
  • Internetnutzer, die die Website von F-DGSi France besuchen.

Für das Verständnis der Bestimmungen dieser allgemeinen Politik möchte F-DGSi France die folgenden Definitionen angeben:

  • Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Vorgang oder eine organisierte Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden (Sammlung, Strukturierung, Speicherung, Änderung, Kommunikation usw.).
  • Personenbezogene Daten sind Informationen, die es ermöglichen, einen Menschen (natürliche Person) direkt (z.B. seinen Namen/Vornamen) oder indirekt (z.B. seine Telefonnummer, seine Vertragsnummer, seinen Spitznamen) zu identifizieren.
  • Die betroffene Person ist die Person, die durch die im Rahmen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verwendeten Daten identifiziert werden kann.
  • Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist derjenige, der entscheidet, wie die Verarbeitung personenbezogener Daten durchgeführt wird, indem er insbesondere festlegt, wofür die Daten verwendet werden und welche Instrumente zur Verarbeitung eingesetzt werden.
  • Der Unterauftragnehmer ist derjenige, der im Auftrag des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Operationen mit den Daten durchführt. Er unterzeichnet einen Vertrag mit dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, der ihn mit bestimmten Aufgaben betraut und sicherstellt, dass er über die technischen und organisatorischen Garantien verfügt, die es ihm ermöglichen, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten im Einklang mit den Vorschriften zu verarbeiten.
  • Der Empfänger ist derjenige, der die autorisierte Mitteilung der persönlichen Daten erhält

Was sind die Verpflichtungen von F-DGSi France als Datenverantwortlicher?

F-DGSi France ist für die im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit durchgeführten Verarbeitungen verantwortlich und geht in dieser Eigenschaft die folgenden Verpflichtungen ein:

  • Die personenbezogenen Daten werden nur für ausdrückliche, legitime und festgelegte Zwecke (Ziele) im Zusammenhang mit den verschiedenen Geschäftsbereichen verwendet, die jedes Mal bei der Erfassung der Daten genannt werden, und dies in Übereinstimmung mit Artikel 29 der europäischen Verordnung.
  • In Anwendung des Minimierungsprinzips werden nur personenbezogene Daten gesammelt und verarbeitet, die wirklich nützlich sind: F-DGSi France wendet somit das Konzept des „Privacy by Default“ an, das die betroffenen Personen vor einer übermäßigen Erfassung von Daten schützt.
  • Die Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Vorgänge, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist, und dies unter Berücksichtigung der Art der Vorgänge und der gesetzlichen Anforderungen, d.h. der gesetzlichen Vorschriften.
  • Wir geben keine persönlichen Daten an Dritte weiter, sondern nur an autorisierte Empfänger im Rahmen der zuvor festgelegten und bei der Datenerfassung mitgeteilten Zwecke.
  • Wir vertrauen personenbezogene Daten unterbeauftragten Dienstleistern an, die nach angemessenen technischen und organisatorischen Garantien ausgewählt werden, um den Schutz der ihnen anvertrauten Daten im Auftrag von F-DGSi France zu gewährleisten.
  • Die betroffenen Personen werden vorab und regelmäßig in klarer und transparenter Weise insbesondere über den Zweck der Verwendung ihrer Daten, den fakultativen oder obligatorischen Charakter ihrer Antworten in den Formularen, die Rechte, die sie in Bezug auf den Datenschutz haben, und die Methoden zur wirksamen Ausübung dieser Rechte sowie über die Empfänger informiert.
  • Wann immer die Vorschriften dies erfordern, wird die ausdrückliche, informierte, aktive und eindeutige Zustimmung der betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingeholt.
  • Angemessene Sicherheitsmaßnahmen auf logischer, technischer, organisatorischer und rechtlicher Ebene wurden auf der Grundlage einer Risikoanalyse der verschiedenen Familien von Verarbeitungen personenbezogener Daten festgelegt und werden von F-DGSi Frankreich, seinen Support-Diensten und seinen vertraglich beauftragten Subunternehmern umgesetzt, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
  • Wann immer die Risiken einer Verarbeitung es erfordern, führt F-DGSi France eine Analyse der Auswirkungen auf die Privatsphäre und den Schutz der persönlichen Daten der betroffenen Personen durch, um Maßnahmen zu ergreifen, die diesen Risiken gerecht werden.
  • F-DGSi France verpflichtet sich, Tools und Systeme zu entwickeln, die den Vorschriften und dem Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen so weit wie möglich entsprechen, indem die Einhaltung dieser Vorschriften bereits in der Entwurfsphase und bei der Entwicklung berücksichtigt wird
  • F-DGSi France und seine Unterauftragnehmer verpflichten sich, jede mögliche und außergewöhnliche Datenverletzung zu überwachen und nach einer Verletzung alle Schutz- und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, indem sie die CNIL und gegebenenfalls die betroffenen Personen rechtzeitig informieren.

Bei F-DGSi France werden alle Mitarbeiter und Mitwirkenden durch regelmäßige, auf ihre Tätigkeit und ihre Verantwortlichkeiten abgestimmte Schulungen mit den Grundsätzen des Datenschutzes, wie sie in den Verordnungen enthalten sind, vertraut gemacht bzw. sind dabei, sich mit ihnen vertraut zu machen.

Die Mitarbeiter haben nur Zugang zu den Informationen, die sie für ihre Tätigkeit benötigen. Sensible Daten unterliegen besonderen Berechtigungen und Kontrollen.